Allgemeine Geschäftsbedingungen Carport&Holzbau GmbH

Vertragsabschluß

    • Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen.
    • Ein Vertragsverhältnis kommt nur durch die schriftliche Annahme eines schriftlichen Auftrages zustande.
    • Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, soweit diese nicht im Einzelnen von uns schriftlich anerkannt werden.

Lieferung und Leistung

    • Liefertermine für Waren gelten als eingehalten, wenn die Waren den Geschäftssitz des Auftragnehmers verlassen haben. Leistungstermine gelten als eingehalten, wenn wir mit der Erbringung der Leistung begonnen haben.
    • Wird ein schriftlich zugesagter Liefertermin durch unser Verschulden mehr als drei Wochen überschritten, und wird eine vom Auftraggeber danach schriftlich zu setzende Nachfrist von mindestens drei Wochen ebenso durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen sind in diesem Falle dem Auftraggeber zurückzubezahlen, sofern nicht andere Ansprüche aus anderen Aufträgen vorliegen.
    • Erfüllungsort ist Ybbs an der Donau.

Preise und Zahlungsbedingungen

    • Unsere Preise sind in den jeweils gültigen Preislisten und Angeboten festgelegt. Wir sind jederzeit auch nach Vertragsabschluß berechtigt die Preise zu verändern. Erfolgt eine Preiserhöhung nach Bestellung um mehr als 20 %, so ist der Auftraggeber berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind seitens des Auftraggebers ausgeschlossen.
    • Zahlungen sind innerhalb von acht Tagen nach Rechnungserhalt und ohne jeden Abzug fällig.
    • Bei Zahlungsverzug berechnen wir einen Zinssatz von 5 Prozent über der jeweiligen Bankrate, mindestens jedoch 12 % p.a.
    • Der Auftraggeber ist in keinem Fall berechtigt, eine Aufrechnung gegen bestehende oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen bzw. fällige Zahlungen aus welchen Gründen immer, insbesondere wegen behaupteter Gegenansprüche, zurückzubehalten.

Eigentumsvorbehalt

    • Die Firma Carport & Holzbau GmbH behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Auftrag vor. Die Ware bleibt also bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Rechnung unser alleiniges uneingeschränktes Eigentum.

Gerichtsstand

    • Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Bezirksgerichtes in Ybbs an der Donau als vereinbart.

Weitere Vereinbarungen

Die gelieferte Ware entspricht dem Lieferauftrag.
Abweichungen sind sofort aufzuzeigen, sie können später nicht mehr reklamiert werden.
Trockene Hölzer dürfen nicht im Freien gelagert werden.
Frische nicht trockene Hölzer sind mit Zwischenlatten zwischen den einzelnen Holzlagen zu lagern.
Bei nicht verleimten Holzquerschnitten können durch Nachtrocknen Trockenrisse in unterschiedlicher Länge auftreten.
Der Umtausch bzw. Rückgabe von Baumaterial ist nur nach erfolgter Zustimmung durch unsere Firma möglich.
Die Höhe der Manipulationsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Produkten, und wird durch unsere Firma festgelegt.
Die Haftung und Garantie erstreckt sich nur auf Materialien, die durch unsere Firma geliefert wurden.
Unsere Firma übernimmt nur für solche Arbeiten die Verantwortung, welche auch von uns ausgeführt wurden.
 
Der Bauherr trägt über alle Arbeiten die Verantwortung, ausgenommen solche Arbeiten, welche nachweislich an unsere Firma übertragen wurden.
Den Bauherrn ist auch bekannt, dass die Firmentafel nur für Werbezwecke dient.

Ansprüche wie Haftung, Garantie und Gewerbeberechtigung können durch das Aushängen der Firmentafel nicht abgeleitet werden.
Da laut Bauordnung der Bauführer zwecks Ausstellung des Kolladierungsbescheides die Bestätigung über die fachgerechte Bauausführung der Baubehörde vorzulegen hat, hat der Bauherr alle Arbeitsschritte rechtzeitig dem Bauführer mitzuteilen.